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Rechtsanwalt
Hans Olschewski
Kanzlei für Baurecht und Immobilienangelegenheiten
Bauen | Wohnen | Besitzen | Erwerben | Verkaufen

Über mich

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Rechtsanwalt Hans Olschewski ist seit 1987 als Anwalt tätig. Schon mit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisierte er sich auf alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Grundstücken und Immobilien. Er ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht eV. Bei der Lösung von Streitfällen helfen ihm auch Ortskenntnisse und Vertrautheit mit regionalen Strukturen, die Rechtsanwalt Hans Olschewski als gebürtiger Chiemgauer bestens kennt. Hier besuchte er in Traunstein das CHG-Gymnasium, bevor er an der Ludwig–Maximilian–Universität in München studierte, wo er auch mit beiden Examina abschloss.

Er ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Bau– und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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Er war Mitbegründer und Seniorpartner der Dres. Büttner, Seufert Partnerschaftsgesellschaft, die er zusammen mit den übrigen Partnern zum 31.8.2019 auflöste, um seine Anwaltstätigkeit danach in eigener Kanzlei fortzusetzen.

Als Fachanwalt besitzt er Spezialkenntnisse auf den Rechtsgebieten des Baurechts, Architektenrechts, Maklerrechts, Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts. Zu seinen Schwerpunkten gehört aber auch das Staatshaftungsrecht, das die Ansprüche von Privaten gegenüber Behörden und Gemeinden umfasst. Gleichzeitig betreibt er mit seinen darauf seit vielen Jahren spezialisierten Mitarbeiterinnen ein Forderungsmanagement zur Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen aller Art bis hin zur Zwangsvollstreckung in alle Vermögenswerte von Schuldnern.

Zielgruppe

Rechtsanwalt Hans Olschewski berät in gleicher Weise gewerbliche wie auch private Mandanten...

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Zielgruppe

Rechtsanwalt Hans Olschewski berät in gleicher Weise gewerbliche wie auch private Mandanten. Er vertritt ebenso unabhängig Bauträger, Bauunternehmer, Bauhandwerker, Vermieter, Gemeinden und Landkreise einerseits wie auch private Auftraggeber, Wohnungskäufer, Grundstückseigentümer und Mieter andererseits.

Unternehmer

Wirtschaftliche Zusammenhänge sind ihm nicht nur aufgrund seiner beruflichen Stellung als Anwalt bekannt...

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Unternehmer

Wirtschaftliche Zusammenhänge sind ihm nicht nur aufgrund seiner beruflichen Stellung als Anwalt bekannt. So hatte er schon während seines Studiums ein eigenes Unternehmen gegründet, das im internationalen Handel mit Fluggeräten und Flugzeugmotoren tätig war. Seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt arbeitet er ebenfalls selbstständig.

Publikationen

Urteile, die Rechtsanwalt Hans Olschewski erstritten hat, werden in juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht...

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Publikationen

Immer wieder werden Urteile, die Rechtsanwalt Hans Olschewski für seine Mandanten bis hin zu den höchsten Gerichten erstritten hat, in den juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht; zuletzt zum Beispiel zur Unverjährbarkeit von Eigentumsrechten und daraus resultierenden Folgenbeseitigungsansprüchen gegenüber Gemeinden oder zur Frage, wie weit das Schriftformerfordernis bei langfristigen Miet– und Pachtverträgen geht. Er hält auch regelmäßig Vorträge zu ausgewählten Rechtsthemen, vorwiegend auf dem Gebiet des Baurechts, und war auch lange Zeit noch begleitend in der Juristenausbildung des Oberlandesgerichts München tätig.

Schwerpunkte

Immobilienrecht

Die immobilienrechtliche Beratung der Kanzlei ist weit umfassend. Sie reicht von der arglistigen Täuschung bei einem Immobilienkauf bis zu entlegenen Rechtsgebieten wie Weiderechten auf der Alm (siehe hier zu den Link "ohne Stab und Hirt"); vom öffentlichen Baurecht und Nachbarrecht bis zur vermögensrechtlichen Auseinandersetzung bei der Teilungsversteigerung einer im gemeinsamen Eigentum stehenden Immobilie oder bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.

Baurecht

Baurecht kennzeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei geht es zum Beispiel um das klassische Bauen mit Handwerk und Industrie oder um die Ansprüche von Wohnungskäufern und Eigentümergemeinschaften gegenüber Bauträgern. Solche Auseinandersetzungen bezeichnet man als privates Baurecht. Daneben beschäftigt sich die Kanzlei Rechtsanwalt Olschewski auch mit dem öffentlichen Baurecht, d.h. mit der Erlangung von Baugenehmigungen oder deren Abwehr durch Nachbarklagen.

Architektenrecht

Das Architektenvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Auftraggeber. Regelmäßig geht es dabei um die Durchsetzung von Honoraransprüchen für Architekten oder Schadensersatzansprüchen von Bauherren wegen verschuldeter Pflichtverletzung von Planern. Ein Architekt haftet nämlich nicht verschuldensunabhängig für Mängel des Bauwerks, wie zum Beispiel der Bauunternehmer, sondern nur, wenn diese Mängel auf seiner fehlerhaften Planung beruhen oder von ihm während der Bauüberwachung erkannt hätten werden müssen.

Mietrecht

Mietrechtliche Beratung benötigen sowohl Vermieter wie auch Mieter jeweils zu einem möglichst frühen Zeitpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung mit Vertragspartnern und Dritten. Dabei geht es nicht nur um die Durchsetzung von Forderungen, sondern gelegentlich auch um das Abstandnehmen von überzogenen oder unzulässigen Ansprüchen, die das Vertragsverhältnis, das in der Regel noch länger von den Parteien miteinander gelebt werden muss, übermäßig belasten können. Bei langfristigen Mietverträgen empfiehlt sich eine Überprüfung dahingehend, ob das umfassende Schriftformerfordernis eingehalten ist, bei dessen Nichtbeachtung der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist zwar gesetzlich geregelt, aber im Einzelnen sehr stark durch die Rechtsprechung der verschiedenen Obergerichte ausgeformt. Wohnungseigentum ist zwar auch Eigentum, aber wegen seiner Einbindung in eine Gemeinschaft nicht frei gestaltbar. So wird mancher Wohnungseigentümer, der vor seinem Balkon eine Markise oder in der Außenwand ein Klimagerät anbringen will, schnell feststellen müssen, dass er dazu die Genehmigung der übrigen Miteigentümer benötigt, ebenso zum Beispiel für den Einbau eines festen Pools im Garten. Gleiches gilt für die Umnutzung einer Gewerbeeinheit in eine Wohnung oder umgekehrt. Dagegen kann die Gemeinschaft dem Eigentümer nicht einfach verbieten, seine Wohnung immer wieder kurzfristig an Dritte zu vermieten.

Allgemeines Vertragsrecht

Trotz seiner Spezialisierung beschäftigt sich Rechtsanwalt Olschewski auch mit allgemeinem Vertragsrecht, Bürgschaften, Sicherungen, Kaufrecht und damit verknüpften Rechtsgebieten.

Staatshaftungsrecht

Das Staatshaftungsrecht ist ein Bereich des deutschen öffentlichen Rechts, das die Haftungsfolgen des Handelns von Hoheitsträgern regelt. Das kommt zum Beispiel in Betracht, wenn Gemeinden Baugrundstücke und Baugebiete ausweisen, ohne ihre Entwässerungskanalisation entsprechend ausgerüstet und in Stand gehalten zu haben, so dass es bei Starkregenereignissen zu Rückstau und Überflutungen kommt.

Kaufrecht

Kaufrecht kommt auch im Zusammenhang mit allen oben aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Kanzlei Olschewski zur Anwendung, z.B. bei Warenlieferungen am Bau oder beim Kauf/Verkauf einer Wohnung, so dass sich Rechtsanwalt Olschewski auch mit diesem Rechtsgebiet vertieft befasst.

Anfahrt

Impressum

ANGABEN NACH § 5 TELEMEDIENGESETZ UND DER DIENSTLEISTUNGS-INFORMATIONSPFLICHTEN-VERORDNUNG:

Rechtsanwalt und Fachanwalt Hans Olschewski

KONTAKTAUFNAHME
Hans Olschewski
Maxplatz 9/I
83278 Traunstein
Tel. 0861 9886 730
Fax 0861 9886 737
E-Mail: kanzlei@olschewski-baurecht.de

BERUFSBEZEICHNUNG UND ZUSTÄNDIGE KAMMERN
Rechtsanwalt Hans Olschewski ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, info@rak-muenchen.dewww.rak-muenchen.de.

BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der §§ 51, 51 a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechts-anwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf deutsch und englisch eingesehen und abgerufen werden.

AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer München (gem. § 73 II Nr. 3 i. V. m. § 73 V BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (Rauchstraße 26, 10787 Berlin), im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

Hinweis auf die Platform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Die Kanzlei Olschewski ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren der vorgenannten Art teilzunehmen.

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Hans Olschewski
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